Südbadischer Handballverband sagt alle Spiele am Spielwochenende 04./05.12.21 ab
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Freitagabend die neue Corona-Verordnung mit Gültigkeit ab 4. Dezember veröffentlicht.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Notverkündung durch die Landesregierung und der damit verbundenen 2G+-Regel, nicht nur für Zuschauer, sondern auch für alle beteiligten Sportler, Trainer, Schiedsrichter etc., sehen sich die drei Handballverbände in Baden-Württemberg dazu gezwungen, kurzfristig den Spielbetrieb am Wochenende 4./5. Dezember in den drei Verbänden, ihren Bezirken und der Baden-Württemberg-Oberliga abzusetzen. Wir werden im Laufe der nächsten Woche unsere Vereine mit ausführlichen Informationen versorgen und bitten um Verständnis für diese Entscheidung.
Ergänzender Hinweis des TV Herbolzheim:
Bis zur Vorgabe weiterer Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb im Handball gelten nachstehende, durch die neue Coronaverornung vom 03.12.21 vorgegebenen Reglungen des Landes Baden-Württemberg.
Wichtig - Wichtig - Wichtig: Für den Trainingsbetrieb in der Breisgauhalle gilt ab sofort:
Teilnehmer am Training:
Es gilt die 2G-Plus-Regel (geimpft oder genesen und zusätzlich getestet).
Wegfall der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regel für:
- Personen mit einer Boosterimpfung
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurennachweis / PCR-Test erfolgen)
weitere Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel:
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test notwendig)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test notwendig)