Infektionsschutz Breisgauhalle
 
Warnstufe
Regelungen für Sportlerinnen, Sportler und Funktionspersonal bei der Sportausübung beim Trainings-/Übungsbetrieb und Wettkampfveranstaltungen sowie für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Erläuterungen zu Zutritt/Maskenpflicht/etc. bitte nachstehend "Weiterlesen: Infektionsschutz Breisgauhalle" anklicken
 
3G-Regel:
Zutritt zur Breisgauhalle: Nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen (Definition siehe unten)
Ungeimpfte haben keinen Zutritt
 
Erleichterte Zutritts- und Testnachweisregelungen:
Keine Nachweispflicht für:
  • Unter 6-jährige Kinder und Kinder die noch nicht zur Schule gehen
  • Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren (Schülerausweis gilt als Testnachweis)
  • Ausnahme: Nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler müssen in den Ferien für den Zutritt zu Sportstätten in geschlossenen Räumen einen Antigen-Testnachweis erbringen.
Maskenpflicht:
 
In der Breisgauhalle (incl. Foyer) gilt in allen Stufen des Warnsystems grundsätzlich Maskenpflicht.
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Innerhalb geschlossener Räume müssen in der Warn- und den Alarmstufen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
 
Ausnahmen von der Maskenpflicht:
  • Kinder bis zur Vollendung des 6.Lebensjahrs
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
  • In der Sporthalle, für an den Trainings-/Übungseinheiten beteiligte Personen sowie für am Spielbetrieb beteiligte Personen während der Spiele.
  • Während des Aufenthaltes im Gastronomiebereich des Foyers beim Essen und Trinken unter Einhaltung der gültigen Abstandsregelungen.
  • Für alle Personen (Zuschauer u. Sportler) beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe
Kapazitätsbeschränkungen Breisgauhalle:             300 Besucher
 
Definitionen:
 
Vollständig geimpft:
  • Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und mindestens zwei Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen.
  • Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und mindestens eine Impfdosis erhalten haben. Neben der Impfung ist nachzuweisen, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen sind.
Genesen:
  • Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Der Genesenenstatus gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests, also nur bis Ablauf von drei Monaten nach Infektion.

Getestet:

  • Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dürfen nur mit einem negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) die Sportstätte betreten. Die Tests können bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchgeführt werden (offizielle Teststelle, betriebliche Testung). Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend.
Weiteres siehe Hygienekonzept der Handballabteilung des TVH: www.tvh-online.de